Verkaufsvollmacht

Redaktion
4 Min. Lesezeit

Was ist eine Verkaufsvollmacht?

Eine Verkaufsvollmacht ist eine schriftliche Erlaubnis, mit der eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) das Recht erteilt, eine Immobilie in ihrem Namen zu verkaufen.

📌 Beispiel:
Ein Hausbesitzer ist ins Ausland gezogen & bevollmächtigt einen Verwandten, sein Haus in Deutschland zu verkaufen.

Typische Anwendungsfälle:
✅ Immobilienverkauf durch einen Makler oder Verwandten
✅ Verkauf für Geschäftsunfähige (z. B. durch Betreuer)
✅ Verkauf durch Erben oder Bevollmächtigte im Todesfall

📌 Wichtig: Eine Verkaufsvollmacht kann entweder einmalig für eine bestimmte Immobilie oder dauerhaft für mehrere Verkäufe erteilt werden.


Welche Arten von Verkaufsvollmachten gibt es?

Art der Vollmacht Merkmale Notwendige Beglaubigung
Einfache Verkaufsvollmacht Nur für einen bestimmten Immobilienverkauf gültig Notarielle Beglaubigung empfohlen
Notariell beurkundete Vollmacht Vollmacht wird direkt vom Notar beurkundet & ist uneingeschränkt gültig Pflicht für Immobiliengeschäfte
Generalvollmacht Umfassende Rechte für alle Vermögensgeschäfte Notarielle Beurkundung zwingend erforderlich
Vorsorgevollmacht Gilt für den Fall einer Geschäftsunfähigkeit Notarielle Beurkundung empfohlen

📌 Tipp: Ohne notarielle Beurkundung akzeptieren Grundbuchämter & Banken die Vollmacht oft nicht!


Wie erstellt man eine Verkaufsvollmacht?

📌 Wichtige Inhalte der Vollmacht:

Vollmachtgeber & Bevollmächtigter → Namen, Geburtsdaten, Anschriften
Detaillierte Beschreibung der Immobilie → Adresse, Grundbuchdaten
Umfang der Vollmacht → Darf der Bevollmächtigte nur verkaufen oder auch Preise verhandeln?
Befristung der Vollmacht → Zeitliche Begrenzung oder unbegrenzt gültig?
Notarielle Beglaubigung → Erforderlich für Grundbuchänderungen
Widerrufsrecht → Möglichkeit, die Vollmacht zurückzunehmen

📌 Beispiel für eine Verkaufsvollmacht:
„Hiermit bevollmächtige ich, [Name], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], Herrn/Frau [Bevollmächtigter] zum Verkauf meiner Immobilie [Grundstücksadresse, Grundbuchnummer]. Der Bevollmächtigte darf alle erforderlichen Erklärungen abgeben, Verträge unterzeichnen und die Immobilie im Grundbuch umschreiben lassen. Die Vollmacht ist bis zum [Datum] gültig und kann jederzeit widerrufen werden.“

📌 Tipp: Um rechtliche Sicherheit zu haben, sollte die Vollmacht immer notariell beurkundet werden!


Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?

✅ Immer, wenn es um Immobiliengeschäfte geht (§ 311b BGB).
✅ Ohne notarielle Beglaubigung kann das Grundbuchamt die Eintragung verweigern.
✅ Notariell beurkundete Vollmachten sind auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gültig, wenn dies ausdrücklich geregelt ist.

📌 Kosten:

  • Notarielle Beglaubigung: ca. 50–150 €
  • Notariell beurkundete Vollmacht: ca. 300–800 € (je nach Immobilienwert)

Wie kann eine Verkaufsvollmacht widerrufen werden?

  • Schriftlicher Widerruf mit Zugangsnachweis (z. B. per Einschreiben)
  • Bei notarieller Vollmacht: Widerruf muss ebenfalls notariell erfolgen
  • Automatischer Widerruf bei Ablauf der Befristung

📌 Tipp: Wer eine Generalvollmacht ausstellt, sollte einen klaren Widerrufsmechanismus festlegen!


Risiken & Vorsichtsmaßnahmen bei Verkaufsvollmachten

Missbrauchsgefahr → Bevollmächtigter könnte ohne Zustimmung zu ungünstigen Konditionen verkaufen.
🔹 Lösung: Klare Bedingungen & Befristung in die Vollmacht aufnehmen.

Akzeptanzprobleme bei Behörden & Banken → Manche Banken erkennen einfache Vollmachten nicht an.
🔹 Lösung: Notariell beurkundete Vollmacht nutzen.

Widerruf nicht bekannt gemacht → Käufer oder Makler handeln trotz widerrufener Vollmacht.
🔹 Lösung: Widerruf in öffentlich zugänglichen Registern eintragen lassen.

📌 Tipp: Eine Verkaufsvollmacht sollte immer nur einer vertrauenswürdigen Person erteilt werden!


Fazit: Wann ist eine Verkaufsvollmacht sinnvoll?

Wenn der Eigentümer selbst nicht am Verkauf teilnehmen kann.
Wenn Erben eine Immobilie gemeinsam verkaufen wollen.
Wenn ein Makler oder Anwalt mit dem Verkauf beauftragt wird.

Nicht empfehlenswert, wenn:
❌ Es keine notarielle Beglaubigung gibt (kann zu Problemen führen).
❌ Der Bevollmächtigte nicht vollständig vertrauenswürdig ist.
❌ Die Vollmacht zu weitreichend formuliert wurde (Missbrauchsrisiko).

📌 Tipp: Vor Ausstellung einer Vollmacht immer eine Rechtsberatung oder einen Notar konsultieren!

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