Schlussrechnung

Redaktion
5 Min. Lesezeit

1. Was ist eine Schlussrechnung?

Die Schlussrechnung ist die abschließende Rechnung eines Bauunternehmens oder Handwerkers nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen. Sie fasst alle erbrachten Arbeiten zusammen und dient als Grundlage für die endgültige Zahlung durch den Auftraggeber.

👉 Merkmale einer Schlussrechnung:

  • Enthält alle erbrachten Leistungen, einschließlich Nachträge oder Änderungen.
  • Wird nach Fertigstellung eines Bauprojekts oder einer Dienstleistung ausgestellt.
  • Grundlage für die Schlusszahlung des Auftraggebers.

💡 Wichtig: Ohne formell korrekte Schlussrechnung kann der Auftragnehmer Schwierigkeiten haben, seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen.


2. Wann ist eine Schlussrechnung erforderlich?

🏗 Im Bauwesen & Handwerk:
✅ Nach Fertigstellung eines Bauprojekts (z. B. Hausbau, Renovierung).
✅ Wenn Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen vorher vereinbart wurden.

📜 Bei Immobilienkauf & Projektentwicklung:
✅ Abschluss eines Werkvertrags oder Bauträgervertrags.
✅ Endgültige Abrechnung nach Übergabe der Immobilie.

🏢 Gewerbliche Dienstleistungen:
✅ Großprojekte oder langfristige Verträge (z. B. Facility Management, Sanierungen).

💡 Tipp: Die Schlussrechnung muss vollständig und prüfbar sein – sonst kann die Zahlung verzögert werden!


3. Was muss eine Schlussrechnung enthalten?

Eine Schlussrechnung muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

📌 Pflichtangaben nach § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz):
Rechnungsdatum & Rechnungsnummer
Name & Adresse von Auftragnehmer und Auftraggeber
Steuernummer oder USt-ID des Rechnungsstellers
Leistungsbeschreibung (detaillierte Auflistung aller Arbeiten)
Gesamtbetrag & Umsatzsteuer
Verweis auf vorherige Abschlagszahlungen
Fälligkeitsdatum & Zahlungsziel

📜 Zusätzliche Anforderungen bei Bauleistungen:
Aufmaß- und Mengennachweise für erbrachte Leistungen.
Nachträge oder geänderte Leistungen müssen gesondert aufgeführt sein.
Verweis auf den Bauvertrag und vereinbarte Zahlungsmodalitäten.

💡 Wichtig: Falls die Rechnung fehlerhaft ist oder Pflichtangaben fehlen, kann der Auftraggeber die Zahlung zurückhalten!


4. Fristen für die Schlussrechnung

Die Frist für die Erstellung einer Schlussrechnung ist gesetzlich nicht festgelegt, wird aber oft im Bauvertrag oder den VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) geregelt.

Nach VOB/B (§ 14 Abs. 3):

  • Die Schlussrechnung muss innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung gestellt werden.
  • Auftraggeber hat 30 Tage Zeit, die Rechnung zu prüfen.

Bei BGB-Verträgen:

  • Keine feste Frist, aber üblicherweise bis zu 6 Monate nach Fertigstellung.

💡 Tipp: Auftragnehmer sollten die Schlussrechnung so früh wie möglich stellen, um Zahlungsfristen einzuhalten!


5. Unterschied zwischen Abschlagsrechnung und Schlussrechnung

Merkmal Abschlagsrechnung Schlussrechnung
Zweck Teilzahlung für bereits erbrachte Leistungen Endgültige Abrechnung nach Projektabschluss
Zeitpunkt Während des Bauprojekts Nach Fertigstellung
Verbindlichkeit Vorläufig, kann sich ändern Endgültig, enthält alle Korrekturen

💡 Beispiel:
Ein Bauunternehmer stellt während der Bauphase Abschlagsrechnungen über je 20.000 € aus. Nach Fertigstellung stellt er eine Schlussrechnung, in der alle Zahlungen verrechnet werden.


6. Prüfung und Freigabe der Schlussrechnung

📌 Wer prüft die Schlussrechnung?

  • Bauherr oder Auftraggeber
  • Architekt oder Bauleiter
  • Hausverwaltung oder Projektsteuerer

Typische Prüfkriterien:

  • Stimmen die Mengen- und Leistungserfassungen?
  • Sind Nachträge korrekt ausgewiesen?
  • Wurde die Umsatzsteuer richtig berechnet?

💡 Wichtig: Der Auftraggeber darf die Rechnung nur kürzen, wenn begründete Einwände bestehen.


7. Häufige Fehler in der Schlussrechnung

Fehlende Nachweise:
Alle Leistungen müssen dokumentiert werden (Aufmaß, Fotos, Abnahmen).

Falsche Rechnungsbeträge:
Vorherige Abschlagszahlungen korrekt anrechnen.

Unklare Leistungsbeschreibungen:
Detaillierte Auflistung vermeidet Streitigkeiten.

Nicht ausgewiesene Umsatzsteuer:
Bei steuerpflichtigen Leistungen immer die Mehrwertsteuer ausweisen.

💡 Tipp: Auftraggeber sollten die Rechnung innerhalb der gesetzlichen Frist prüfen und bei Unstimmigkeiten sofort Kontakt aufnehmen.


8. Was tun, wenn die Schlussrechnung nicht bezahlt wird?

Falls der Auftraggeber die Schlussrechnung nicht fristgerecht zahlt, können folgende Schritte helfen:

1️⃣ Freundliche Zahlungserinnerung senden (nach 14 Tagen).
2️⃣ Mahnung mit Fristsetzung (schriftlich, per Einschreiben).
3️⃣ Verzugszinsen berechnen (gemäß § 288 BGB – aktuell 5 % über Basiszins).
4️⃣ Rechtsweg einleiten:

  • Inkassobüro beauftragen.
  • Anwalt einschalten & Mahnbescheid beantragen.

💡 Tipp: Falls der Auftraggeber unbegründet nicht zahlt, kann eine Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) helfen.


9. Fazit: Die Schlussrechnung als Grundlage für den finanziellen Abschluss

Notwendiger Abschluss jedes Bauprojekts oder Handwerkerauftrags.
Muss vollständig, detailliert und prüfbar sein.
Einhaltung der Fristen sichert schnelle Zahlung.
Rechtliche Schritte möglich, falls Zahlungen ausbleiben.

Eine fehlerfreie Schlussrechnung beschleunigt den Zahlungsprozess und verhindert Rechtsstreitigkeiten.

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