Gemeinschaftseigentum

Redaktion
4 Min. Lesezeit

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Gebäudeteile & Anlagen, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören. Es kann nicht individuell genutzt oder verändert werden, sondern gehört der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).

📌 Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Beispiele für Gemeinschaftseigentum:

  • Dach, Fassade, Treppenhaus
  • Fundament, tragende Wände, Außenfenster
  • Fahrstühle, Tiefgarage, Heizungsanlage
  • Grundstück & Gartenanlagen

Kein Gemeinschaftseigentum:

  • Wohnungen selbst (zählen als Sondereigentum)
  • Einbauten innerhalb der Wohnungen (z. B. Küche, Bodenbeläge)

📌 Beispiel: Ein Balkon gehört als konstruktives Element zum Gemeinschaftseigentum, aber der Bodenbelag kann Sondereigentum sein.


Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum & Sondereigentum

Merkmal Gemeinschaftseigentum Sondereigentum
Besitz Alle Eigentümer gemeinsam Einzelner Eigentümer
Veränderungen erlaubt? ❌ Nur mit Zustimmung der WEG ✅ Ja, frei gestaltbar
Instandhaltungspflicht ✅ WEG trägt die Kosten ❌ Eigentümer zahlt selbst
Beispiele Dach, Treppenhaus, Heizungsanlage Wohnung, Küche, Böden

📌 Tipp: Wer sich unsicher ist, ob etwas Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist, sollte in die Teilungserklärung & Gemeinschaftsordnung schauen.


Wer ist für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums verantwortlich?

Grundsätzlich die WEG → Die Eigentümergemeinschaft trägt die Kosten gemeinschaftlich.
Verwaltung durch Hausverwaltung → Die WEG bestellt meist eine Hausverwaltung, die Reparaturen organisiert.
Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen → Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Verteilungsschlüssel in der Teilungserklärung.

📌 Beispiel:
Ein Dachschaden kostet 20.000 €. Die Teilungserklärung sieht eine Verteilung nach Miteigentumsanteilen vor. Ein Eigentümer mit 10 % Anteil zahlt 2.000 €.


Welche Kosten entstehen für Gemeinschaftseigentum?

Kostenart Wer zahlt?
Hausmeister, Reinigung, Müllentsorgung Alle Eigentümer anteilig
Reparaturen & Instandhaltung (z. B. Dach, Fassade) WEG über Rücklagen oder Sonderumlage
Hausgeld für Verwaltung & Rücklagen Jeder Eigentümer entsprechend Miteigentumsanteil
Modernisierungen (z. B. neue Heizung, Dämmung) WEG entscheidet & trägt Kosten gemeinsam

📌 Tipp: Wer eine Eigentumswohnung kauft, sollte prüfen, wie hoch die Rücklagen für das Gemeinschaftseigentum sind!


Was darf man am Gemeinschaftseigentum ändern?

🔹 Kleine Änderungen (z. B. Streichen des Treppenhauses) → Meist einfache Mehrheitsentscheidung in der Eigentümerversammlung.
🔹 Größere Maßnahmen (z. B. neue Fassade, Fahrstuhl) → Erfordert oft eine qualifizierte Mehrheit oder einstimmige Zustimmung.
🔹 Individuelle Veränderungen (z. B. neue Fenster, Balkonverglasung) → Nur mit Zustimmung der WEG möglich.

📌 Beispiel: Ein Eigentümer möchte neue Fenster in seiner Wohnung. Da Fenster zum Gemeinschaftseigentum gehören, braucht er die Zustimmung der WEG.


Häufige Streitpunkte beim Gemeinschaftseigentum & Lösungen

Verweigerung von Reparaturen → Die WEG ist verpflichtet, Schäden am Gemeinschaftseigentum zu beheben.
Lösung: Ein Beschluss in der Eigentümerversammlung kann durchgesetzt werden.

Nutzungskonflikte (z. B. Garten, Stellplätze) → Manche Bereiche sind Gemeinschaftseigentum, aber nicht jeder darf sie nutzen.
Lösung: Gemeinschaftsordnung prüfen, ob Sondernutzungsrechte bestehen.

Ungerechte Kostenverteilung → Wer zahlt wie viel für Modernisierungen oder Instandhaltungen?
Lösung: Klärung durch Teilungserklärung oder Gericht.

📌 Tipp: In Streitfällen kann ein WEG-Anwalt oder Mediator helfen.


Fazit: Was muss man über Gemeinschaftseigentum wissen?

Gehört allen Eigentümern gemeinsam & darf nicht einzeln verändert werden
Die WEG ist für Instandhaltung & Kosten verantwortlich
Hausverwaltung kümmert sich um Verwaltung & Reparaturen
Veränderungen müssen meist durch die Eigentümerversammlung beschlossen werden

📌 Tipp: Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung immer die Teilungserklärung & Hausgeldabrechnungen prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden!

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