Gehweg

Redaktion
4 Min. Lesezeit

1. Was ist ein Gehweg?

Ein Gehweg ist eine befestigte Fläche für Fußgänger, die sich meist neben einer Straße befindet. Er dient der Sicherheit und Barrierefreiheit und unterliegt bestimmten baurechtlichen Vorschriften.

👉 Wichtige Merkmale eines Gehwegs:

  • Gehwege gehören zur öffentlichen Verkehrsfläche.
  • Sie sind meist durch Bordsteine oder Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt.
  • In Wohngebieten oft durch Kommunen oder Grundstückseigentümer finanziert.

💡 Wichtig: Gehwege können aus Asphalt, Pflastersteinen oder Beton bestehen – je nach kommunalen Vorgaben!


2. Wer ist für den Bau eines Gehwegs verantwortlich?

🏛 1️⃣ Gemeinde oder Stadt (öffentlicher Gehweg)

  • Gehwege an Hauptstraßen und öffentlichen Plätzen sind meist Sache der Kommune.
  • Die Kommune finanziert Bau & Instandhaltung über Steuergelder oder Erschließungsbeiträge.

🏠 2️⃣ Grundstückseigentümer (Erschließungspflichtige Gehwege)

  • Neubaugebiete: Eigentümer müssen sich oft an den Erschließungskosten für Gehwege beteiligen.
  • Gehwegpflicht bei privater Zufahrt: Bei gewerblicher oder öffentlicher Nutzung kann eine Gehweganlage verlangt werden.
  • Anliegerpflichten: Reinigung & Winterdienst sind oft Sache der Eigentümer.

💡 Tipp: Ob ein Eigentümer zahlen muss, steht im Erschließungsbescheid oder der Gemeindesatzung!


3. Was kostet der Bau eines Gehwegs?

📌 Typische Kosten für einen Gehweg (pro Meter):

Gehwegtyp Kosten pro m² Gesamtkosten (pro Meter, 2 m Breite)
Pflasterstein-Gehweg 50 – 120 € 100 – 240 €
Asphalt-Gehweg 80 – 150 € 160 – 300 €
Betonplatten-Gehweg 60 – 130 € 120 – 260 €

📌 Wer trägt die Kosten?

  • Anliegerbeiträge (bis zu 90 % der Kosten) können auf Grundstückseigentümer umgelegt werden.
  • Kommunen übernehmen in manchen Fällen einen Anteil oder die komplette Finanzierung.

💡 Beispiel: Ein 100 Meter langer Gehweg mit 2 m Breite aus Pflastersteinen kann 10.000 – 24.000 € kosten.


4. Wer muss Gehwege reinigen & im Winter räumen?

📌 Pflichten für Grundstückseigentümer:

  • Winterdienst: Schnee & Eis müssen werktags bis 7 Uhr, am Wochenende bis 9 Uhr entfernt werden.
  • Laub & Müll entfernen: Rutschgefahr vermeiden!
  • Bordsteinkanten & Straßenrinnen sauber halten.

📌 Strafen bei Verstößen:

  • Bußgelder bis 5.000 € bei Vernachlässigung der Räumpflicht.
  • Haftung für Unfälle: Wenn Passanten stürzen, kann der Eigentümer schadensersatzpflichtig werden.

💡 Tipp: Viele Gemeinden erlauben, den Winterdienst an Firmen oder Nachbarschaftsdienste auszulagern!


5. Häufige Probleme & Streitfälle bei Gehwegen

Gehweg fehlt oder ist beschädigt:
✔ Eigentümer oder Kommune ansprechen – in Neubaugebieten oft Erschließungspflicht!

Anlieger sollen hohe Kosten zahlen:
✔ Nachprüfen, ob die Erhebung der Erschließungsbeiträge rechtmäßig ist!

Winterdienst wird ignoriert:
✔ Gemeinden können Bußgelder verhängen oder den Eigentümer haftbar machen!

💡 Tipp: Gehwege können durch Begrünung, Bäume oder breitere Wege aufgewertet werden – das erhöht den Wert angrenzender Grundstücke!


6. Fazit: Wer ist für den Gehweg zuständig?

Die Kommune baut & unterhält Gehwege an Hauptstraßen.
Grundstückseigentümer zahlen oft Erschließungsbeiträge & sind für Reinigung/Winterdienst verantwortlich.
Fehlende oder kaputte Gehwege können beim Bauamt gemeldet werden.

💡 Tipp: Wer einen Gehweg bauen oder umgestalten will, sollte die örtlichen Satzungen & Fördermöglichkeiten prüfen!

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