Energieausweisverordnung

Redaktion
4 Min. Lesezeit

1. Was ist die Energieausweisverordnung?

Die Energieausweisverordnung regelt die Pflicht zur Ausstellung & Vorlage eines Energieausweises bei Immobilienverkäufen, Neuvermietungen und Neubauten.

📌 Gesetzliche Grundlage:

  • Bis 2020: Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • Seit 2020: Gebäudeenergiegesetz (GEG)

👉 Ziel: Energieverbrauch transparenter machen & energetische Sanierungen fördern.

💡 Wichtig: Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes, ähnlich wie das Energielabel bei Elektrogeräten!


2. Wer benötigt einen Energieausweis?

📌 Energieausweis-Pflicht bei:
✅ Verkauf von Häusern & Eigentumswohnungen.
✅ Neuvermietung oder Verpachtung einer Immobilie.
✅ Neubauten oder umfangreichen Sanierungen.
✅ Gewerbeimmobilien mit Publikumsverkehr (z. B. Hotels, Büros).

🚫 Kein Energieausweis nötig für:
❌ Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.
❌ Denkmalschutz-Immobilien.
❌ Gebäude mit untergeordneter Nutzung (z. B. Gartenhäuser, Ställe).

💡 Tipp: Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden – Verstöße können teuer werden!


3. Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

📌 1️⃣ Verbrauchsausweis (günstiger, aber ungenauer)

  • Berechnet auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre.
  • Geeignet für: Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten oder nach 1977 gebaut.
  • Kosten: 50 – 150 €.

📌 2️⃣ Bedarfsausweis (detaillierte Analyse)

  • Berechnet auf Basis der Bausubstanz, Dämmung & Heiztechnik.
  • Pflicht für: Gebäude mit maximal 4 Wohneinheiten & Baujahr vor 1977.
  • Kosten: 300 – 700 €.

💡 Tipp: Der Bedarfsausweis ist für unsanierte Altbauten Pflicht, weil er den tatsächlichen energetischen Zustand abbildet!


4. Was steht im Energieausweis?

📌 Wichtige Inhalte:
Energieeffizienzklasse (A+ bis H) → Je niedriger, desto besser.
Endenergieverbrauch (kWh/m² pro Jahr) → Maß für Heizkosten.
Empfohlene Sanierungsmaßnahmen → Mögliche Einsparpotenziale.
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre ab Ausstellung.

📌 Beispiel für eine Energieeffizienz-Skala:

Effizienzklasse Energieverbrauch (kWh/m²/Jahr) Bewertung
A+ bis 30 Sehr effizient
A 30 – 50 Effizient
B 50 – 75 Gut
C 75 – 100 Durchschnittlich
D 100 – 130 Erhöht
E 130 – 160 Sanierungsbedarf
F 160 – 200 Hoher Energieverbrauch
G 200 – 250 Sehr hoher Verbrauch
H über 250 Extrem ineffizient

💡 Tipp: Ein schlechter Energieausweis kann den Verkaufspreis senken – energetische Sanierungen helfen, den Wert der Immobilie zu steigern!


5. Strafen bei Verstößen gegen die Energieausweisverordnung

📌 Bußgelder bis zu 10.000 € drohen bei:
❌ Fehlendem oder falschem Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung.
❌ Unrichtigen Angaben oder manipulierten Verbrauchswerten.
❌ Nicht-Vorlage des Energieausweises bei Immobilienanzeigen oder Besichtigungen.

💡 Tipp: Die Energiekennwerte müssen in Immobilienanzeigen angegeben werden – sonst drohen Abmahnungen!


6. Wo bekommt man einen Energieausweis & was kostet er?

📌 Erstellung durch:
✅ Energieberater (zertifiziert nach GEG).
✅ Architekten, Ingenieure oder spezialisierte Anbieter.
✅ Online-Dienstleister (günstig, aber ohne Vor-Ort-Prüfung).

📌 Kosten:

Art des Energieausweises Preis (ca.)
Verbrauchsausweis 50 – 150 €
Bedarfsausweis 300 – 700 €
Energieausweis für Gewerbe 500 – 1.500 €

💡 Tipp: Ein professioneller Bedarfsausweis ist teurer, aber aussagekräftiger – ideal für den Immobilienverkauf!


7. Fazit: Was müssen Eigentümer zur Energieausweisverordnung wissen?

Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf & Vermietung.
Unterschied zwischen Verbrauchs- & Bedarfsausweis beachten.
Energieeffizienzklasse beeinflusst Kaufpreis & Mietinteresse.
Fehlender Energieausweis kann teuer werden – Bußgelder bis 10.000 €!

💡 Tipp: Wer eine energetische Sanierung plant, kann Förderungen nutzen (KfW, BAFA) & die Energieeffizienz deutlich verbessern!

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