Definition der Courtage
Die Courtage ist die Maklerprovision, die bei der Vermittlung von Immobilien durch einen Makler anfällt. Sie wird als prozentualer Anteil des Kauf- oder Mietpreises berechnet und dient als Vergütung für die erbrachte Dienstleistung des Immobilienmaklers.
Wann fällt eine Courtage an?
Eine Courtage wird fällig, wenn ein Makler erfolgreich einen Kauf- oder Mietvertrag vermittelt hat. Die Höhe und die Zahlungsmodalitäten hängen von der Art des Immobiliengeschäfts ab:
🏠 Beim Kauf einer Immobilie
- Der Makler muss nachweislich den Kauf vermittelt haben
- Die Courtage wird erst bei notarieller Beurkundung fällig
- Seit 2020 gilt das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien (siehe unten)
🏢 Bei der Vermietung von Wohnraum
- Nur der Besteller (Auftraggeber) muss die Courtage zahlen (Bestellerprinzip)
- Keine Courtage für Mieter, wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat
- Courtage wird erst fällig, wenn ein Mietvertrag unterschrieben wurde
Wie hoch ist die Courtage?
Die Courtage ist gesetzlich nicht festgelegt, aber in Deutschland gibt es regionale Unterschiede.
Courtage beim Immobilienkauf
Bundesland | Courtage gesamt | Aufteilung Käufer/Verkäufer |
---|---|---|
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg | 6,00 % | 3,00 % / 3,00 % |
Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 7,14 % | 3,57 % / 3,57 % |
Bayern, Baden-Württemberg | 7,14 % | 3,57 % / 3,57 % |
Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein | 7,14 % | 3,57 % / 3,57 % |
📌 Hinweis: In vielen Bundesländern teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklercourtage je zur Hälfte.
Courtage bei Mietimmobilien
- Privatwohnungen: Der Auftraggeber zahlt die Courtage (Bestellerprinzip)
- Gewerbliche Mietobjekte: Courtage meist frei verhandelbar, oft 2–3 Monatsmieten
Gesetzliche Regelungen zur Courtage
✅ Bestellerprinzip bei Mietwohnungen (seit 2015)
- Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Provision
- Keine Umgehung durch überhöhte Abstandszahlungen oder Nebenkosten erlaubt
✅ Bestellerprinzip beim Immobilienkauf (seit 2020)
- Gilt für Eigentumswohnungen & Einfamilienhäuser
- Verkäufer muss mindestens 50 % der Courtage zahlen, wenn er den Makler beauftragt
✅ Courtage muss transparent sein
- Maklervertrag erforderlich
- Kaufinteressenten oder Mieter müssen vor Vertragsabschluss über die Höhe informiert werden
Rechenbeispiele zur Courtage
📌 Beispiel 1: Immobilienkauf in Berlin
- Kaufpreis: 400.000 €
- Courtage: 6,00 % → 24.000 € gesamt
- Aufteilung: 12.000 € Käufer / 12.000 € Verkäufer
📌 Beispiel 2: Mietwohnung in München
- Monatsmiete: 1.500 €
- Courtage: 2 Monatsmieten → 3.000 € (nur für Vermieter)
Relevanz für verschiedene Zielgruppen
🏠 Käufer & Mieter
- Kauf: Prüfen, ob die Courtage marktüblich ist
- Miete: Kein Maklerhonorar, wenn der Vermieter beauftragt hat
🏡 Eigentümer & Vermieter
- Verkauf: Müssen Courtage mindestens zur Hälfte übernehmen
- Vermietung: Tragen immer die Maklercourtage
📈 Makler & Immobilienberater
- Beratungspflicht: Klare Information über Provisionshöhe
- Rechtssichere Maklerverträge erforderlich
Häufige Fehler & Experten-Tipps
🚧 Typische Fehler vermeiden:
❌ Makler ohne schriftlichen Vertrag beauftragen → Keine klare Provisionsregelung
❌ Courtage ohne Vertragsabschluss verlangen → Unzulässig nach BGB
❌ Doppelte Provision zahlen → Käufer sollte prüfen, ob der Verkäufer bereits eine Courtage zahlt
💡 Experten-Tipps:
✔ Maklervertrag genau prüfen – Wer zahlt wie viel?
✔ Vergleichbare Courtagen in der Region checken – Gibt es günstigere Anbieter?
✔ Bei Vermietung immer das Bestellerprinzip beachten – Nur Auftraggeber zahlt
Fazit: Die Courtage ist eine wichtige Kostenposition beim Immobiliengeschäft
Die Courtage ist eine wesentliche Zusatzkosten beim Immobilienkauf oder der Vermietung. Durch die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre sind Kosten transparenter und fairer verteilt worden. Wer sich gut informiert und Angebote vergleicht, kann die Maklergebühren optimieren und Geld sparen.