Abschreibungimmobilie

Redaktion
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Definition:

Die Abschreibung einer Immobilie (auch AfA – Absetzung für Abnutzung) bezeichnet die steuerliche Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Immobilie über deren Nutzungsdauer. Diese Abschreibung mindert den zu versteuernden Gewinn und wirkt sich somit positiv auf die Steuerlast aus. Sie spiegelt den Wertverlust der Immobilie wider, der durch Abnutzung und technischen Fortschritt entsteht.


Bedeutung der Abschreibung in der Immobilienbranche:

Die Abschreibung ist ein zentrales Instrument in der Immobilienbewertung, Buchhaltung und steuerlichen Gestaltung. Besonders bei vermieteten Immobilien spielt sie eine entscheidende Rolle, da die jährlichen Abschreibungen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können.

Steuerliche Vorteile:

  • Senkung der Steuerlast: Die Abschreibung mindert den zu versteuernden Gewinn und führt zu einer Reduktion der Einkommenssteuer.
  • Wertausgleich: Sie berücksichtigt den jährlichen Wertverlust der Immobilie.
  • Attraktivität für Investoren: Durch die steuerlichen Vorteile wird die Immobilie als Kapitalanlage attraktiver.

Methoden der Immobilienabschreibung:

In Deutschland sind verschiedene Methoden zur Abschreibung von Immobilien gesetzlich geregelt:

1. Lineare Abschreibung (§ 7 Abs. 4 EStG):

  • Gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die gesamte Nutzungsdauer.
  • Für Wohngebäude: 2 % pro Jahr (Nutzungsdauer: 50 Jahre)
  • Für Neubauten nach 2023: 3 % pro Jahr (Nutzungsdauer: ca. 33 Jahre)
  • Für Nichtwohngebäude (z. B. Gewerbeimmobilien): 3 % pro Jahr (Nutzungsdauer: ca. 33 Jahre)

Beispiel:
Kaufpreis der Immobilie: 300.000 €
Jährliche Abschreibung: 2 % von 300.000 € = 6.000 €
Diese 6.000 € werden jährlich als Werbungskosten steuerlich abgesetzt.


2. Degressive Abschreibung (nur für Altregelungen):

  • Höhere Abschreibungsraten in den ersten Jahren, sinkende Raten in den Folgejahren.
  • Seit 2006 für Wohnimmobilien nicht mehr zulässig, wurde aber 2020–2022 temporär für Neubauten aufgrund von Konjunkturmaßnahmen wieder eingeführt.

Beispiel:
Kaufpreis: 300.000 €
Erstes Jahr: 5 % von 300.000 € = 15.000 €
Zweites Jahr: 5 % vom Restwert (285.000 €) = 14.250 €


3. Sonderabschreibungen (§ 7b EStG):

  • Zusätzliche Abschreibung für neue Mietwohnungen:
    • 5 % jährlich für vier Jahre zusätzlich zur linearen Abschreibung.
  • Voraussetzung: Baukosten unterhalb der gesetzlich festgelegten Obergrenze.
  • Ziel: Förderung des Wohnungsbaus und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Relevanz der Abschreibung für verschiedene Zielgruppen:

  • Investoren und Kapitalanleger: Maximierung der Steuervorteile und Optimierung der Rendite.
  • Eigentümer von Mietobjekten: Reduzierung der steuerlichen Belastung und Verbesserung des Cashflows.
  • Unternehmen: Abschreibung gewerblicher Immobilien zur Senkung des steuerpflichtigen Gewinns.
  • Immobilienmakler: Beratung ihrer Kunden zur steuerlichen Optimierung durch Abschreibungen.

Praktische Anwendung & Beispiele:

  • Beispiel 1 – Vermietete Eigentumswohnung:
    Kaufpreis: 200.000 €, Baujahr: 2024
    Abschreibungssatz: 3 % pro Jahr
    Jährliche Abschreibung: 200.000 € × 3 % = 6.000 €
    Ergebnis: 6.000 € jährlich steuermindernd als Werbungskosten absetzbar.

  • Beispiel 2 – Neubau mit Sonderabschreibung:
    Kaufpreis: 400.000 €, Baujahr: 2024
    Lineare Abschreibung: 400.000 € × 3 % = 12.000 € jährlich
    Sonderabschreibung (5 %): 400.000 € × 5 % = 20.000 € jährlich (für vier Jahre)
    Summe: 32.000 € jährliche Abschreibung in den ersten vier Jahren.


Experten-Tipps & weiterführende Infos:

  1. Altbau vs. Neubau:
    Bei Altbauten erfolgt die Abschreibung auf Basis des geschätzten Gebäudewerts (ohne Grundstück). Für Neubauten gelten oft höhere Abschreibungssätze.

  2. Getrennte Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewert:
    Da Grundstücke nicht abschreibbar sind, ist eine sorgfältige Wertermittlung für die Abschreibung wichtig. Üblicherweise wird der Gebäudewert durch ein Sachwertverfahren oder eine Gutachten ermittelt.

  3. Denkmalschutz-Immobilien:
    Hier sind erhöhte Sonderabschreibungen möglich:

    • Sanierungskosten: 100 % über 12 Jahre abschreibbar (8 Jahre je 9 %, 4 Jahre je 7 %).
    • Ideal für Steueroptimierung bei gleichzeitigem Beitrag zum Denkmalschutz.
  4. Photovoltaikanlagen und Modernisierungskosten:
    Auch die Abschreibung von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen oder Photovoltaikanlagen kann steuerlich geltend gemacht werden.


Fazit:

Die Abschreibung einer Immobilie ist ein essenzielles Instrument der steuerlichen Gestaltung und kann die Rendite erheblich verbessern. Besonders für Vermieter, Kapitalanleger und Unternehmer bietet sie enorme Vorteile. Eine kluge Steuerplanung, eventuell in Kombination mit Sonderabschreibungen und energetischen Maßnahmen, führt zu signifikanten Steuervorteilen.

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