Unbedenklichkeitsvermerk

Redaktion
3 Min. Lesezeit

Was ist ein Unbedenklichkeitsvermerk?

Der Unbedenklichkeitsvermerk ist eine offizielle Bescheinigung des Finanzamts, die bestätigt, dass für eine Immobilientransaktion die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde oder keine Steuerpflicht besteht.

📌 Rechtliche Grundlage: § 22 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

Wofür wird der Unbedenklichkeitsvermerk benötigt?

  • Grundbuchumschreibung nach einem Immobilienkauf
  • Eigentümerwechsel durch Schenkung oder Erbschaft
  • Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie (unter bestimmten Bedingungen steuerfrei)

📌 Beispiel: Ein Käufer bezahlt die Grunderwerbsteuer & das Finanzamt stellt daraufhin den Unbedenklichkeitsvermerk aus, damit das Grundbuchamt den neuen Eigentümer eintragen kann.


Warum ist der Unbedenklichkeitsvermerk wichtig?

1. Notwendige Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung

  • Ohne Unbedenklichkeitsvermerk kann das Grundbuchamt die Eigentumsübertragung nicht eintragen

2. Sicherheit für den Staat

  • Das Finanzamt stellt sicher, dass keine Grunderwerbsteuer hinterzogen wird

3. Schutz für Käufer & Verkäufer

  • Beweis, dass die steuerlichen Pflichten erfüllt wurden

📌 Tipp: Ohne den Unbedenklichkeitsvermerk bleibt der alte Eigentümer weiterhin im Grundbuch eingetragen, auch wenn der Kaufpreis bereits gezahlt wurde!


Wie beantragt man den Unbedenklichkeitsvermerk?

🏢 Zuständig: Das Finanzamt des Bundeslandes, in dem sich die Immobilie befindet

📄 Benötigte Unterlagen:
✅ Notarieller Kaufvertrag der Immobilie
✅ Steuerbescheid über die Grunderwerbsteuer
✅ Zahlungsnachweis der Grunderwerbsteuer (Überweisungsbeleg)
✅ Ggf. Steuerbefreiungsnachweis (bei Erbschaften oder Schenkungen)

📌 Ablauf:
1️⃣ Finanzamt sendet den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer
2️⃣ Käufer zahlt die Steuer innerhalb der festgelegten Frist
3️⃣ Finanzamt prüft den Zahlungseingang
4️⃣ Unbedenklichkeitsvermerk wird ausgestellt & an das Grundbuchamt geschickt

👉 Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen, abhängig vom Finanzamt

📌 Tipp: Wer den Vermerk schneller benötigt, sollte die Zahlung sofort veranlassen & dem Finanzamt eine Zahlungsbestätigung zusenden.


Wann ist ein Unbedenklichkeitsvermerk nicht erforderlich?

Keine Grunderwerbsteuer & kein Unbedenklichkeitsvermerk bei:

  • Erbschaft (direkte Erben nach § 3 GrEStG sind steuerbefreit)
  • Schenkungen unter Ehepartnern oder direkten Verwandten
  • Immobilienübertragungen innerhalb einer Gesellschaft

📌 Tipp: Bei steuerfreien Übertragungen muss trotzdem oft ein Nachweis beim Finanzamt eingereicht werden, um den Vermerk zu erhalten.


Häufige Probleme & Lösungen

Unbedenklichkeitsvermerk verzögert sich → Grundbuchamt kann Eigentumsübertragung nicht durchführen
Lösung: Finanzamt kontaktieren & Zahlungsnachweis einreichen

Falsche Berechnung der Grunderwerbsteuer → Zahlung wird nicht akzeptiert
Lösung: Notar oder Steuerberater um Prüfung bitten

Käufer zahlt die Steuer zu spät → Verzugszinsen & Verzögerung beim Eigentumseintrag
Lösung: Fristen genau beachten & ggf. Vorauszahlung leisten

📌 Tipp: Wer schnell ins Grundbuch eingetragen werden will, sollte keine Fristen versäumen & mit dem Finanzamt in Kontakt bleiben.


Fazit: Warum ist der Unbedenklichkeitsvermerk so wichtig?

Unverzichtbar für die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt
Bestätigung, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde
Kann Verzögerungen beim Immobilienkauf verhindern
Beantragung einfach, aber rechtzeitig erledigen!

📌 Tipp: Wer eine Immobilie kauft, sollte die Grunderwerbsteuer schnell zahlen, um den Unbedenklichkeitsvermerk frühzeitig zu erhalten & den Eigentumseintrag nicht zu verzögern!

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