Was ist ein Unbedenklichkeitsvermerk?
Der Unbedenklichkeitsvermerk ist eine offizielle Bescheinigung des Finanzamts, die bestätigt, dass für eine Immobilientransaktion die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde oder keine Steuerpflicht besteht.
📌 Rechtliche Grundlage: § 22 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
✅ Wofür wird der Unbedenklichkeitsvermerk benötigt?
- Grundbuchumschreibung nach einem Immobilienkauf
- Eigentümerwechsel durch Schenkung oder Erbschaft
- Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie (unter bestimmten Bedingungen steuerfrei)
📌 Beispiel: Ein Käufer bezahlt die Grunderwerbsteuer & das Finanzamt stellt daraufhin den Unbedenklichkeitsvermerk aus, damit das Grundbuchamt den neuen Eigentümer eintragen kann.
Warum ist der Unbedenklichkeitsvermerk wichtig?
✅ 1. Notwendige Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung
- Ohne Unbedenklichkeitsvermerk kann das Grundbuchamt die Eigentumsübertragung nicht eintragen
✅ 2. Sicherheit für den Staat
- Das Finanzamt stellt sicher, dass keine Grunderwerbsteuer hinterzogen wird
✅ 3. Schutz für Käufer & Verkäufer
- Beweis, dass die steuerlichen Pflichten erfüllt wurden
📌 Tipp: Ohne den Unbedenklichkeitsvermerk bleibt der alte Eigentümer weiterhin im Grundbuch eingetragen, auch wenn der Kaufpreis bereits gezahlt wurde!
Wie beantragt man den Unbedenklichkeitsvermerk?
🏢 Zuständig: Das Finanzamt des Bundeslandes, in dem sich die Immobilie befindet
📄 Benötigte Unterlagen:
✅ Notarieller Kaufvertrag der Immobilie
✅ Steuerbescheid über die Grunderwerbsteuer
✅ Zahlungsnachweis der Grunderwerbsteuer (Überweisungsbeleg)
✅ Ggf. Steuerbefreiungsnachweis (bei Erbschaften oder Schenkungen)
📌 Ablauf:
1️⃣ Finanzamt sendet den Grunderwerbsteuerbescheid an den Käufer
2️⃣ Käufer zahlt die Steuer innerhalb der festgelegten Frist
3️⃣ Finanzamt prüft den Zahlungseingang
4️⃣ Unbedenklichkeitsvermerk wird ausgestellt & an das Grundbuchamt geschickt
👉 Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen, abhängig vom Finanzamt
📌 Tipp: Wer den Vermerk schneller benötigt, sollte die Zahlung sofort veranlassen & dem Finanzamt eine Zahlungsbestätigung zusenden.
Wann ist ein Unbedenklichkeitsvermerk nicht erforderlich?
❌ Keine Grunderwerbsteuer & kein Unbedenklichkeitsvermerk bei:
- Erbschaft (direkte Erben nach § 3 GrEStG sind steuerbefreit)
- Schenkungen unter Ehepartnern oder direkten Verwandten
- Immobilienübertragungen innerhalb einer Gesellschaft
📌 Tipp: Bei steuerfreien Übertragungen muss trotzdem oft ein Nachweis beim Finanzamt eingereicht werden, um den Vermerk zu erhalten.
Häufige Probleme & Lösungen
❌ Unbedenklichkeitsvermerk verzögert sich → Grundbuchamt kann Eigentumsübertragung nicht durchführen
✅ Lösung: Finanzamt kontaktieren & Zahlungsnachweis einreichen
❌ Falsche Berechnung der Grunderwerbsteuer → Zahlung wird nicht akzeptiert
✅ Lösung: Notar oder Steuerberater um Prüfung bitten
❌ Käufer zahlt die Steuer zu spät → Verzugszinsen & Verzögerung beim Eigentumseintrag
✅ Lösung: Fristen genau beachten & ggf. Vorauszahlung leisten
📌 Tipp: Wer schnell ins Grundbuch eingetragen werden will, sollte keine Fristen versäumen & mit dem Finanzamt in Kontakt bleiben.
Fazit: Warum ist der Unbedenklichkeitsvermerk so wichtig?
✔ Unverzichtbar für die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt
✔ Bestätigung, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde
✔ Kann Verzögerungen beim Immobilienkauf verhindern
✔ Beantragung einfach, aber rechtzeitig erledigen!
📌 Tipp: Wer eine Immobilie kauft, sollte die Grunderwerbsteuer schnell zahlen, um den Unbedenklichkeitsvermerk frühzeitig zu erhalten & den Eigentumseintrag nicht zu verzögern!