Teilvermietung

Redaktion
4 Min. Lesezeit

Was ist eine Teilvermietung?

Eine Teilvermietung bedeutet, dass ein Eigentümer einen Teil seiner selbstgenutzten Immobilie vermietet – z. B. einzelne Zimmer, eine Einliegerwohnung oder eine Gewerbefläche.

📌 Typische Beispiele:
Einliegerwohnung im Eigenheim vermieten
Zimmervermietung an Studenten oder Pendler
Büro oder Praxis in der eigenen Wohnung untervermieten

📌 Beispiel: Ein Hausbesitzer wohnt selbst im Erdgeschoss & vermietet das Obergeschoss für 800 € monatlich.


Welche Vorteile bietet eine Teilvermietung?

1. Zusätzliche Einnahmen

  • Monatliche Mieteinnahmen reduzieren die eigene finanzielle Belastung
  • Ideal für große Häuser oder Wohnungen mit ungenutztem Platz

2. Steuerliche Vorteile

  • Werbungskosten für den vermieteten Teil absetzbar
  • Zinsen, Abschreibungen & Nebenkosten anteilig absetzbar

3. Flexibilität & Werterhalt

  • Immobilie bleibt langfristig finanzierbar
  • Kann später komplett selbst genutzt oder verkauft werden

📌 Tipp: Wer den vermieteten Teil später wieder selbst nutzen möchte, sollte einen zeitlich befristeten Mietvertrag abschließen.


Steuerliche Vorteile einer Teilvermietung

🔹 1. Werbungskosten absetzbar

  • Zinsen für Immobilienkredit anteilig
  • Abschreibung (AfA) für den vermieteten Teil
  • Nebenkosten wie Grundsteuer, Heizung, Hausgeld anteilig
  • Reparaturen & Modernisierungen (nur für den vermieteten Teil)

🔹 2. Steuerfreie Einnahmen möglich

  • 520-€-Grenze: Wenn die Mieteinnahmen im Jahr unter 520 € liegen, bleibt die Vermietung steuerfrei
  • Vermietung an Angehörige möglich, wenn die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt

📌 Beispielrechnung:

  • Gesamtkosten des Hauses: 20.000 €/Jahr
  • 50 % des Hauses wird vermietet → 10.000 € anrechenbare Kosten
  • Mieteinnahmen: 12.000 €/Jahr
  • Zu versteuerndes Einkommen: 12.000 € – 10.000 € = 2.000 €

👉 Nur 2.000 € sind steuerpflichtig, da die Kosten die Einnahmen fast ausgleichen!

📌 Tipp: Eine kluge Gestaltung der Kosten kann helfen, die Steuerlast zu senken oder ganz zu vermeiden!


Welche rechtlichen Regelungen gelten bei Teilvermietung?

🏠 1. Mietrecht & Kündigungsschutz beachten

  • Untermietverträge brauchen die Zustimmung des Vermieters (falls der Eigentümer selbst Mieter ist)
  • Teilvermietung in der eigenen Immobilie ist meist problemlos möglich
  • Kündigungsschutz: Einliegerwohnungen haben vereinfachte Kündigungsrechte (§ 573a BGB)

🏠 2. Mietpreisbremse & Nebenkostenabrechnung

  • Bei möblierter Vermietung kann oft ein höherer Mietpreis verlangt werden
  • Nebenkosten können anteilig nach Fläche oder Verbrauch umgelegt werden

📌 Tipp: Wer nur einzelne Zimmer untervermietet, kann oft flexiblere Mietverträge gestalten als bei einer vollwertigen Wohnung.


Teilvermietung & Förderung: Welche Programme gibt es?

💰 1. KfW-Förderung für Modernisierung & Barrierefreiheit

  • Wer eine Einliegerwohnung ausbaut oder saniert, kann Fördermittel nutzen
  • KfW 261/262: Zuschüsse für energieeffiziente Sanierung

💰 2. Steuerliche Vorteile durch Denkmalschutz & AfA

  • Denkmalgeschützte Gebäude mit Teilvermietung bieten hohe Abschreibungsmöglichkeiten
  • Neubauten mit vermieteten Anteilen können 3 % AfA nutzen

📌 Tipp: Vor größeren Umbauten für eine Teilvermietung immer prüfen, ob Fördermittel oder steuerliche Abschreibungen genutzt werden können!


Häufige Fehler bei der Teilvermietung & wie man sie vermeidet

Fehlende Steueroptimierung → Werbungskosten nicht korrekt geltend gemacht
Lösung: Steuerberater einschalten & AfA sowie Nebenkosten optimal aufteilen

Falscher Mietvertrag → Kündigungsschutz & Befristungen nicht beachtet
Lösung: Vertrag von einem Experten prüfen lassen

Zu niedrige Miete bei Angehörigen → Gefahr der eingeschränkten Absetzbarkeit
Lösung: Mindestens 66 % der ortsüblichen Miete verlangen

📌 Tipp: Ein gut geplanter Mietvertrag & eine kluge Kostenaufteilung maximieren die Vorteile einer Teilvermietung!


Fazit: Wann lohnt sich eine Teilvermietung?

Ja, wenn:
✅ Ungenutzte Räume oder Wohnungen zur Verfügung stehen
✅ Steuerliche Vorteile & Werbungskosten genutzt werden sollen
✅ Mieteinnahmen zur Finanzierungsunterstützung benötigt werden

Nein, wenn:
❌ Die Immobilie langfristig nur zur Eigennutzung geplant ist
❌ Steuerliche oder mietrechtliche Nachteile überwiegen

📌 Tipp: Wer eine Teilvermietung plant, sollte vorab Mietrecht, Steueroptimierung & mögliche Fördermittel prüfen, um die beste Strategie zu finden!

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