Ortsüblichemiete

Redaktion
4 Min. Lesezeit

Was ist die ortsübliche Miete?

Die ortsübliche Miete (auch ortsübliche Vergleichsmiete) ist die durchschnittliche Miete, die für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde gezahlt wird.

📌 Wichtige Merkmale:
Berücksichtigt nur die letzten 6 Jahre (gemäß § 558 BGB)
Gilt für nicht preisgebundene Wohnungen
Orientiert sich an vergleichbaren Wohnungen in Lage, Größe & Ausstattung

📌 Beispiel: In einer Stadt beträgt die ortsübliche Miete für eine 80 m² Wohnung mit Baujahr 2000 & Standardausstattung 10 €/m² → Das heißt, vergleichbare Wohnungen kosten etwa 800 € Kaltmiete pro Monat.


Warum ist die ortsübliche Miete wichtig?

1. Grundlage für Mietanpassungen & Erhöhungen

  • Vermieter dürfen die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen
  • Maximal 15 % (in angespannten Märkten: 10 %) in 3 Jahren (§ 558 BGB)

2. Relevanz für Mietpreisbremse

  • In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietung max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
  • Ausnahme: Neubauten & umfassend modernisierte Wohnungen

3. Berechnungsbasis für Sozialwohnungen & Förderprogramme

  • Wichtig für Berechnung der Mietzuschüsse & Wohngeldberechtigung

📌 Tipp: Mieter & Vermieter können sich auf die ortsübliche Miete berufen, um Streitigkeiten zu vermeiden.


Wie wird die ortsübliche Miete berechnet?

Die ortsübliche Vergleichsmiete basiert auf vier Berechnungsgrundlagen:

1️⃣ Mietspiegel der Stadt oder Gemeinde

  • Öffentlich einsehbare Mietübersicht
  • Gibt durchschnittliche Mietpreise pro m² für verschiedene Wohnlagen an

2️⃣ Vergleichswohnungen

  • Mindestens drei vergleichbare Wohnungen in der Region heranziehen
  • Kriterien: Größe, Baujahr, Lage, Ausstattung

3️⃣ Gutachten durch Sachverständige

  • Falls kein Mietspiegel existiert, kann ein Immobiliengutachter eine ortsübliche Miete ermitteln

4️⃣ Daten der Mietdatenbank

  • Manche Gemeinden führen offizielle Datenbanken mit realen Mietverträgen

📌 Tipp: Am einfachsten ist die Nutzung des Mietspiegels, wenn dieser verfügbar ist!


Welche Faktoren beeinflussen die ortsübliche Miete?

Faktor Einfluss auf die Miete
Lage (Stadtteil, Umgebung) Gute Lage = Höhere Miete
Größe der Wohnung Kleinere Wohnungen haben oft höheren m²-Preis
Baujahr & Modernisierung Sanierte Wohnungen = Höhere Miete
Ausstattung Balkon, Fußbodenheizung, Einbauküche erhöhen die Miete
Energieeffizienz Schlechte Dämmung senkt den Mietwert

📌 Beispiel: Eine neuwertige Wohnung in zentraler Lage hat eine höhere ortsübliche Miete als eine unsanierte Wohnung in Randlage.


Ortsübliche Miete & Mietpreisbremse

🏠 Mietpreisbremse gilt in vielen Städten → Neue Miete darf max. 10 % über der ortsüblichen Miete liegen
🏠 Ausnahmen: Neubauten & umfassend modernisierte Wohnungen
🏠 Mieter können überhöhte Mieten rügen, falls sie über der ortsüblichen Miete + 10 % liegen

📌 Beispiel:

  • Ortsübliche Miete: 12 €/m²
  • Maximal erlaubte Miete mit Mietpreisbremse: 13,20 €/m²
  • Miete von 15 €/m² wäre unzulässig & könnte angefochten werden

📌 Tipp: Mieter können sich auf Mietspiegel & Vergleichswohnungen berufen, um eine zu hohe Miete anzufechten.


Wie finde ich die ortsübliche Miete für meine Stadt?

Mietspiegel der Stadt prüfen → Online abrufbar bei Städten & Gemeinden
Vergleichsportale nutzen → Immobilienscout24, Mietcheck.de, wohnungsboerse.net
Sachverständige oder Gutachter beauftragen → Falls kein Mietspiegel existiert
Mietangebote & Nachbarwohnungen beobachten

📌 Tipp: Ein kostenloser Blick in den Mietspiegel reicht oft aus, um sich einen guten Überblick zu verschaffen!


Fazit: Warum ist die ortsübliche Miete wichtig?

Ermöglicht faire Mieten für Mieter & Vermieter
Regelt Mietpreiserhöhungen & Neuvermietungen
Wichtige Grundlage für Mietpreisbremse & Förderprogramme
Kann helfen, überhöhte Mieten zu vermeiden oder durchzusetzen

📌 Tipp: Wer eine Wohnung mietet oder vermietet, sollte immer die ortsübliche Miete prüfen, um rechtlich abgesichert zu sein!

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