1. Was ist die Energieausweisverordnung?
Die Energieausweisverordnung regelt die Pflicht zur Ausstellung & Vorlage eines Energieausweises bei Immobilienverkäufen, Neuvermietungen und Neubauten.
📌 Gesetzliche Grundlage:
- Bis 2020: Energieeinsparverordnung (EnEV)
- Seit 2020: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
👉 Ziel: Energieverbrauch transparenter machen & energetische Sanierungen fördern.
💡 Wichtig: Der Energieausweis zeigt die Energieeffizienz eines Gebäudes, ähnlich wie das Energielabel bei Elektrogeräten!
2. Wer benötigt einen Energieausweis?
📌 Energieausweis-Pflicht bei:
✅ Verkauf von Häusern & Eigentumswohnungen.
✅ Neuvermietung oder Verpachtung einer Immobilie.
✅ Neubauten oder umfangreichen Sanierungen.
✅ Gewerbeimmobilien mit Publikumsverkehr (z. B. Hotels, Büros).
🚫 Kein Energieausweis nötig für:
❌ Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.
❌ Denkmalschutz-Immobilien.
❌ Gebäude mit untergeordneter Nutzung (z. B. Gartenhäuser, Ställe).
💡 Tipp: Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden – Verstöße können teuer werden!
3. Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
📌 1️⃣ Verbrauchsausweis (günstiger, aber ungenauer)
- Berechnet auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre.
- Geeignet für: Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten oder nach 1977 gebaut.
- Kosten: 50 – 150 €.
📌 2️⃣ Bedarfsausweis (detaillierte Analyse)
- Berechnet auf Basis der Bausubstanz, Dämmung & Heiztechnik.
- Pflicht für: Gebäude mit maximal 4 Wohneinheiten & Baujahr vor 1977.
- Kosten: 300 – 700 €.
💡 Tipp: Der Bedarfsausweis ist für unsanierte Altbauten Pflicht, weil er den tatsächlichen energetischen Zustand abbildet!
4. Was steht im Energieausweis?
📌 Wichtige Inhalte:
✅ Energieeffizienzklasse (A+ bis H) → Je niedriger, desto besser.
✅ Endenergieverbrauch (kWh/m² pro Jahr) → Maß für Heizkosten.
✅ Empfohlene Sanierungsmaßnahmen → Mögliche Einsparpotenziale.
✅ Gültigkeitsdauer: 10 Jahre ab Ausstellung.
📌 Beispiel für eine Energieeffizienz-Skala:
Effizienzklasse | Energieverbrauch (kWh/m²/Jahr) | Bewertung |
---|---|---|
A+ | bis 30 | Sehr effizient |
A | 30 – 50 | Effizient |
B | 50 – 75 | Gut |
C | 75 – 100 | Durchschnittlich |
D | 100 – 130 | Erhöht |
E | 130 – 160 | Sanierungsbedarf |
F | 160 – 200 | Hoher Energieverbrauch |
G | 200 – 250 | Sehr hoher Verbrauch |
H | über 250 | Extrem ineffizient |
💡 Tipp: Ein schlechter Energieausweis kann den Verkaufspreis senken – energetische Sanierungen helfen, den Wert der Immobilie zu steigern!
5. Strafen bei Verstößen gegen die Energieausweisverordnung
📌 Bußgelder bis zu 10.000 € drohen bei:
❌ Fehlendem oder falschem Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung.
❌ Unrichtigen Angaben oder manipulierten Verbrauchswerten.
❌ Nicht-Vorlage des Energieausweises bei Immobilienanzeigen oder Besichtigungen.
💡 Tipp: Die Energiekennwerte müssen in Immobilienanzeigen angegeben werden – sonst drohen Abmahnungen!
6. Wo bekommt man einen Energieausweis & was kostet er?
📌 Erstellung durch:
✅ Energieberater (zertifiziert nach GEG).
✅ Architekten, Ingenieure oder spezialisierte Anbieter.
✅ Online-Dienstleister (günstig, aber ohne Vor-Ort-Prüfung).
📌 Kosten:
Art des Energieausweises | Preis (ca.) |
---|---|
Verbrauchsausweis | 50 – 150 € |
Bedarfsausweis | 300 – 700 € |
Energieausweis für Gewerbe | 500 – 1.500 € |
💡 Tipp: Ein professioneller Bedarfsausweis ist teurer, aber aussagekräftiger – ideal für den Immobilienverkauf!
7. Fazit: Was müssen Eigentümer zur Energieausweisverordnung wissen?
✔ Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf & Vermietung.
✔ Unterschied zwischen Verbrauchs- & Bedarfsausweis beachten.
✔ Energieeffizienzklasse beeinflusst Kaufpreis & Mietinteresse.
✔ Fehlender Energieausweis kann teuer werden – Bußgelder bis 10.000 €!
💡 Tipp: Wer eine energetische Sanierung plant, kann Förderungen nutzen (KfW, BAFA) & die Energieeffizienz deutlich verbessern!