Neues Bauvertragsrecht ab 2018

Die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Die neuen Regelungen gelten für alle Verträge, die von diesem Zeitpunkt an geschlossen werden. Die Änderungen betreffen unter anderem die Einbaukosten von fehlerhaft geliefertem Material, Vertragsänderungen und daraus resultierende Mehr- oder Mindervergütung, Abschlagszahlungen, die Bauabnahme, die Einführung von Baukammern zur Beschleunigung von Verfahren an den Gerichten und neue Bestimmungen für Verbraucherbauverträge.