Schornsteinpflege nicht vernachlässigen

Eigentümer von Immobilien müssen seit 2013 selbst dafür sorgen, dass der Kaminkehrer ins Haus kommt. Der Bezirksschornsteinfeger ist lediglich verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren zweimal eine Feuerstättenschau durchzuführen. Zwischen diesen beiden Terminen müssen mindestens drei Jahre liegen. Um vor Beanstandungen und möglichen Risiken sicher zu sein, sollten Eigentümer den Schornstein regelmäßig kontrollieren und warten lassen.